Ordnungsregeln
der Badeanstalt zu E i m e laut Beschluss der Bürgervorsteher vom 11. Juni 1927.
1. Das Betreten des Badeanstaltgeländes ist nur in den festgesetzten Badestunden gestattet, die durch Anschlag bekannt gegeben werden. Unbefugtes Betreten wird zur Anzeige gebracht.
2. Für Benutzung der Badeanstalt wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe durch Anschlag bekannt gegeben wird.
3. Den Anordnungen des Badeaufsehers ist unbedingt Folge zu leisten. Wer sich nicht fügt, hat ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes das Gelände zu verlassen.
4. Die Benutzung des Planschbeckens ist Kindern und Erwachsenen gestattet, während das Schwimmbecken nur von solchen Personen benutzt werden darf, die sich freigeschwommen haben und eine von dem Magistrat Eime gekennzeichnete Bescheinigung besitzen.
5. Schwimmlernende dürfen das Schwimmbecken ur unter Aufsicht zweier vom Magistrat Eime anerkannter Freischwimmer benutzen und haben den Anordnungen dieser Aufsichtspersonen unbedingt Folge zu leisten. Gewählt sind die Herren Hauptlehrer Bode und Lehrer Duckstein.
6. Verunreinigung beider Schwimmbecken ist stark verboten. Eine Reinigung und Abseifung von Körperteilen ist nur unter der Brause gestattet.
7. Das Mitbringen von Hunden in die Badeanstalt ist verboten.
Badegebühren
Einwohner aus Eime:
Einzelbad 0,15 R.M.
Sommerkarte 2,- R.M.
Einmalige Freischwimmergebühr 2,- R.M.
Auswärtige:
Einzelbad 0,30 R.M.
Sommerkarte 3,- R.M.
Einmalige Freischwimmergebühr 2,- R.M.
E i m e, den 11. J u n i 1927.
Der Magistrat.
(Quelle: Heimatstube Eime)